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   LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10   

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https://dejure.org/2011,12165
LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10 (https://dejure.org/2011,12165)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2011 - L 15 VS 7/10 (https://dejure.org/2011,12165)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - L 15 VS 7/10 (https://dejure.org/2011,12165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Ob das mehrmalige schnelle Aufstehen und Hinknien bei einer Schießübung, nach der eine Schädigung von Kniestrukturen geltend gemacht wird, einen Unfall im Sinne des § 27 Abs. 2 SVG darstellt, kann offenbleiben. Jedenfalls ist nach den Vorgaben der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach § 80 S. 1 SVG erhalten wehrdienstbeschädigte Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstes auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes; Anerkennung einer Schädigung des linken Meniskus als Wehrdienstbeschädigung nach dem SVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 27 Abs. 2; SVG § 80; SVG § 81
    Anerkennung einer Schädigung des linken Meniskus als Wehrdienstbeschädigung nach dem SVG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Die drei Glieder der Kausalkette müssen im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).

    Die Beweisanforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt sowohl für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R - in Aufgabe der früheren Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 24.09.1992, Az.: 9a RV 31/90, die für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität noch den Vollbeweis vorausgesetzt hat) als auch den der haftungsausfüllenden Kausalität (§ 81 Abs. 6 Satz 1 SGV).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Ob diese Argumentation angesichts des Urteils des 2. (unfallversicherungsrechtlichen) Senats des Bundessozialgerichts vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R, mit dem das Gericht die Rechtsprechung zum Unfallbegriff weiterentwickelt hat, noch aufrechterhalten werden kann, ist fraglich.

    Das Bundessozialgericht hat diesen Begriff, dessen Legaldefinition bereits deshalb nicht völlig überzeugend ist, weil damit die Kausalität bereits in den Unfallbegriff eingebaut wird ("einen Körperschaden verursachendes Ereignis") und so die Trennschärfe der drei Glieder der Kausalkette aufgeweicht wird - der Körperschaden stellt erst das zweite Glied der Kausalkette dar, wohingegen der schädigende Vorgang (= Unfall) das erste Glied ist, wobei die Kausalität nach der Systematik erst in einem weiteren Schritt zu prüfen ist, im Urteil des BSG vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R, weiterentwickelt (vgl. Giesen, jurisPR-SozR 24/2005 vom 06.10.2005, Anm. 6).

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Dort wird auch bei der Beurteilung der Kausalität - anders als hier - nicht die Theorie der rechtlich wesentlichen Bedingung, die auf einer speziell-konkreten ex-post-Betrachtungsweise aufbaut, sondern die Adäquanztheorie, der eine generell-abstrakte ex-ante-Sichtweise zugrunde liegt (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2001, Az.: B 9 VG 2/01 R), zur Anwendung kommen.
  • LSG Hessen, 26.02.1997 - L 3 U 1413/96

    Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität: Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Korbhenkelrisse sind typischerweise degenerativer Natur (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.1997, Az.: L 3 U 1413/96).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94

    Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Unter dem Gesichtspunkt einer Wehrdienstverrichtung, also einer über den einem Unfall zugrunde liegenden eng umgrenzten Zeitraum hinausgehenden Belastung, könnte unter Bezugnahme auf das Berufskrankheiten-Recht des SGB VII, das Vorbild und Modell für den Bereich des Versorgungsrechts ist (vgl. BSG, Beschluss vom 11.10.1994, Az.: 9 BV 55/94), allenfalls an eine Berufskrankheit Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung gedacht werden.
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Entsprechend der vorgenannten Bestimmungen setzt die Anerkennung von Schädigungsfolgen eine dreigliedrige Kausalkette voraus (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R): Ein mit dem Wehrdienst zusammenhängender schädigender Vorgang (1. Glied) muss zu einer primären Schädigung (2. Glied) geführt haben, die wiederum die geltend gemachten Schädigungsfolgen (3. Glied) bedingt.
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Letzteres entspricht im Ergebnis auch der versorgungsrechtlichen Rechtsprechung des BSG, das, wie z.B. dem Urteil vom 14.07.1955, Az.: 8 RV 177/54, zu entnehmen ist, von einer "annähernd gleichwertigen" Bedeutung einer von mehreren Ursachen solange ausgeht, als nicht einer Ursache eine "überragende Bedeutung" zukommt.
  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - äußeres Ereignis

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Diese Auslegung des BSG, die in erstinstanzlichen Entscheidungen mit nicht von der Hand zu weisenden und ausführlich begründeten Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. z.B. Sozialgericht - SG - Augsburg, Urteil vom 07.11.2005, Az: S 5 U 184/04), ist gleichwohl weiter aufrecht erhalten worden, so dass letztlich davon auszugehen ist, dass in der unfallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung von einem Unfall im Rechtssinne schon dann ausgegangen werden muss, wenn ein gewolltes Handeln zu einer ungewollten Einwirkung führt (vgl. Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29.04.2008, Az.: L 3 U 51/06).
  • LSG Bayern, 09.05.2007 - L 2 U 178/06

    Verletztenrente aufgrund eines Meniskusschadens als Folge eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Horizontale Risse im Bereich des Innenmeniskus gelten ausschließlich als degenerativ verursacht (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 09.05.2007, Az.: L 2 U 178/06 m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10
    Die ständige unfallversicherungsrechtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) hält demgegenüber den Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" für nicht geeignet zur Abgrenzung, da er einen objektiven Maßstab vermissen lasse und missverständlich sei und sieht eine versicherte Ursache dann als rechtlich wesentlich an, wenn nicht eine alternative unversicherte Ursache von "überragender Bedeutung" ist.
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04

    Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als

  • BSG, 08.08.1974 - 10 RV 209/73

    Zuschuß zur Beschaffung eines Motorfahrzeugs

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 19/11

    Nierenzellkarzinom und Schilddrüsenadenom als Schädigungsfolgen bei einem sog.

    Haben mehrere Ursachen zu einem Schaden beigetragen, ist eine vom Schutzbereich des SVG umfasste Ursache dann rechtlich wesentlich, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des SVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und die vom Schutzbereich des SVG umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen) (vgl. Urteil des Senats vom 02.07.2013, Az.: L 15 VS 9/10).
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Danach ist eine vom Schutzbereich des SVG umfasste Ursache immer dann rechtlich wesentlich, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des SVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und die vom Schutzbereich des SVG umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen).
  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Vollbeweis bedeutet, dass die erforderlichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich,

    Der Senat geht daher in Übereinstimmung mit der versorgungs- und unfallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung davon aus, dass eine vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache immer dann rechtlich wesentlich ist, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des BVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. zum Bereich der Soldatenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz: Urteil vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10) und die vom versorgungsrechtlichen Schutzbereich umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen) (vgl. Urteile des Senats vom 02.07.2013, Az.: L 15 VS 9/10, und vom 13.12.2013, Az.: L 15 VS 26/12).
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 20/10

    Gewaltopferentschädigung - GdS-Feststellung - psychiatrische Diagnose -

    Eine Abweichung von unfallversicherungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Rechtsprechung zum Kausalitätsbegriff, wie sie sich aufgrund der Differenzen zum Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" aufdrängen könnte, besteht daher nicht (Senatsurteil vom 18.07.2011 - L 15 VS 7/10).
  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10

    Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

    Haben mehrere Ursachen zu einem Schaden beigetragen, ist eine vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache dann rechtlich wesentlich, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des BVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und die vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen) (vgl. Urteile des Senats vom 02.07.2013, Az.: L 15 VS 9/10, und 20.05.2014, Az.: L 15 VK 13/10).
  • LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08

    Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache -

    Eine Abweichung von unfallversicherungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Rechtsprechung zum Kausalitätsbegriff, wie sie sich aufgrund der Differenzen zum Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" aufdrängen könnte, besteht somit nicht (vgl. Senatsurteile vom 19.07.2011 - L 15 VS 7/10 und L 15 VG 20/10).
  • LSG Bayern, 28.07.2011 - L 15 VJ 8/09

    Beweismaßstab, Wahrscheinlichkeit, Imfpschadensrecht, Kausalzusammenhang,

    Eine Abweichung von unfallversicherungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Rechtsprechung zum Kausalitätsbegriff, wie sie sich aufgrund der Differenzen zum Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" aufdrängen könnte, besteht somit nicht (Senatsurteile vom 19.07.2011 - L 15 VS 7/10 und L 15 VG 20/10).
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 VJ 9/09

    Impfschadensrecht, Haftung, Beweismaßstab, Kausalität, Kausalitätsbeurteilung

    Eine Abweichung von unfallversicherungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Rechtsprechung zum Kausalitätsbegriff, wie sie sich aufgrund der Differenzen zum Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" aufdrängen könnte, besteht somit nicht (vgl. Senatsurteile vom 19.07.2011 - L 15 VS 7/10 und L 15 VG 20/10).
  • LSG Bayern, 10.02.2015 - L 15 VK 5/14

    Zur Frage des hinreichend wahrscheinlichen Zusammenhangs zwischen

    Haben mehrere Ursachen zu einem Schaden beigetragen, ist eine vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache dann rechtlich wesentlich, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des BVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und die vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen) (vgl. Urteil des Senats vom 02.07.2013, Az.: L 15 VS 9/10).
  • LSG Bayern, 28.07.2011 - L 15 VJ 3/09

    Kausalzusammenhang, Schutzimpfung, Impfschaden, Versorgung, Diabetes mellitus Typ

  • LSG Bayern, 13.12.2013 - L 15 VS 26/12

    Gesundheitsstörung, Schädigungsfolge, Depression, Wehrdienst, Dienstzeit,

  • LSG Bayern, 26.01.2012 - L 15 VS 10/08

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Zuständigkeit für die Anerkennung

  • LSG Bayern, 22.10.2012 - L 15 VK 2/12

    Witwenrente, Bestattungsgeld, Aufklärungspflicht, Verfahrensfehler

  • SG Nürnberg, 11.07.2019 - S 12 VS 2/14

    Gewährung einer Versorgungsrente - Höherbewertung bereits anerkannter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2013 - L 12 VS 7/09
  • SG Nürnberg, 18.07.2018 - S 12 VS 9/11

    Anerkennung verschiedener Gesundheitsstörungen als Wehrdienstschädigungsfolgen

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